Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beherbergungsverträge mit der AMATO Hotel & Cucina GmbH.
Stand: 17. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen der AMATO Hotel & Cucina GmbH, nachfolgend „Hotel“ genannt. Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn das Hotel ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Individuelle Vereinbarungen, die Buchungsbestätigung und besondere Tarif- oder Angebotsbedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande, sobald das Hotel eine Buchung oder Reservierung des Gastes annimmt. Bei einer Online-Buchung gelten zusätzlich die im Buchungsvorgang angezeigten Angaben und Bedingungen. Vertragspartner sind das Hotel und der in der Buchungsbestätigung genannte Gast beziehungsweise Auftraggeber.
Erfolgt die Buchung über ein Vermittlungsportal, gelten dessen Vermittlungsbedingungen ergänzend. Der Beherbergungsvertrag selbst wird mit dem Hotel geschlossen, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes ausgewiesen ist.
3. Leistungen, Preise und Abgaben
Das Hotel ist verpflichtet, das gebuchte Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die weiteren vereinbarten Leistungen geltenden Preise zu zahlen.
Maßgeblich sind die Preise und Leistungsbestandteile der jeweiligen Buchungsbestätigung. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Verbraucherpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Vertragsschluss veranlasste Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer angemessenen Preisänderung führen.
4. Zahlung und Sicherheit
Fälligkeit, Zahlungsart und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen richten sich nach der Buchungsbestätigung oder den jeweiligen Tarifbedingungen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Rechnung spätestens bei Abreise fällig.
Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, sofern dies vereinbart wurde oder aufgrund sachlicher Umstände erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Gastes bleiben unberührt.
5. Anreise und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 14:00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizugeben, sofern die Buchungsbestätigung keine abweichenden Zeiten nennt.
Der reguläre Check-in erfolgt montags bis freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Eine Anreise außerhalb der angegebenen Check-in-Zeiten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel möglich. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung oder spätere Nutzung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
Für Stornierungen und Änderungen gelten vorrangig die bei Buchung angezeigten und in der Buchungsbestätigung genannten Tarif- und Stornierungsbedingungen. Bei Buchungen über Vermittlungsportale sind außerdem die dort bestätigten Bedingungen zu beachten.
Soweit keine besondere Stornierungsregel vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des Gesetzes bestehen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden angerechnet.
7. Nutzung der Zimmer
Zimmer dürfen nur von den in der Buchung angegebenen Personen und zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte, Untervermietung oder Nutzung zu Veranstaltungen, gewerblichen Foto- oder Filmaufnahmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
Der Gast hat die Räume und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln, die Hausordnung sowie berechtigte Sicherheits- und Rücksichtnahmevorgaben einzuhalten und Schäden oder erhebliche Mängel unverzüglich mitzuteilen.
8. Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch das Hotel
Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund außerordentlich beenden, wenn die Durchführung unzumutbar ist, insbesondere bei höherer Gewalt, sicherheitsrelevanten Umständen, schuldhaft falschen Buchungsangaben, vertragswidriger Nutzung oder erheblicher Störung des Hotelbetriebs. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Schadensersatzanspruch des Gastes, soweit das Hotel die Ursache nicht zu vertreten hat.
9. Mängel und Haftung
Der Gast soll erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen und dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe geben. Unterlässt der Gast eine zumutbare Anzeige, können Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein.
Das Hotel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Beherbergung
Für Verträge über Beherbergungsleistungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vereinbarte Stornierungsrechte bleiben hiervon unberührt.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Datenverarbeitungen innerhalb externer Buchungs- oder Vermittlungsplattformen gelten zusätzlich deren Datenschutzhinweise.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Hotels Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.